Geschwister sind nicht pflichteilsberechtigt.
LG
Brauny
Das wuerde mich auch interessieren. Weiss da jemand bescheid?Original geschrieben von grumby
haben denn geschwister überhaupt einen pflichtteil??? dachte den hätten nur kinder bzw. ehepartner. erbfolge und pflichtteil sind ja nochmal 2 verschiedene dinge.
Reni
Geschwister sind nicht pflichteilsberechtigt.
LG
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."
Ich bin da nicht so sicher, denn
Pflichtteilsberechtigte
Der Pflichtteil ist die wertmäßige Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers § 2303 BGB.
Eltern und entferntere Abkömmlinge (Enkel, Urenkel) haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern ein Abkömmling der sie in der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, einen Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene ausschlägt.
Ich verstehe das so, dass Erben 2. Ordnung nur dann keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, wenn dies durch Erben 1. Ordnung ausgeschlossen ist. (In diesem Fall haben sie aber sowieso keinen Erbanspruch.)
Umfassender nachzulesen bei
http://www.rechtbekommen.de/erben/pflicht.htmlP
Wenn ich mich noch dunkel an meine Erbrechtsvorlesungen erinnere...
http://www.123recht.net/article.asp?..._radrjakob&p=1
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."
.. was mich wieder zu dem punkt bringt: testament nur von einem juristen, der sich damit gut auskennt.
sorry, aber ich kann einfach aus persönlicher erfahrung reden. eine relative kleinigkeit, die nicht beachtet wurde, hat mich selbst um ein erbe gebracht, obwohl ich alleinerbe gewesen wäre und das auch handschriftlich testamentarisch so hinterlegt war.
Vielen Dank Euch allen für die Infos und Links. Werde mich durch die Links arbeiten und dank Fairytales weiss ich auch schon so einiges
Der Erblasser wird demnächst dann zum Anwalt für Erbrecht gehen, damit Lücken im Testament, die zum Vorteil anderer(nicht erwünschter Erben) sind, verhindert werden.
@grumby:
Das tut mir leid
Wie ärgerlich und unverständlich, dass Du als eingesetzter Alleinerbe leer ausgegangen bist...war es nicht möglich, das anzufechten?
Da schliesse ich mich an und komme wieder auf meine Frage an die Fachfrauen zurück: Hätte eine Erwachsenenadoption sowas nicht effektiv verhindert?Original geschrieben von polkadot
@grumby:
Das tut mir leid
Wie ärgerlich und unverständlich, dass Du als eingesetzter Alleinerbe leer ausgegangen bist...war es nicht möglich, das anzufechten?
sorry, ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. aber letzten endes mußte ich das erbe formal ablehnen um überhaupt meinen pflichtteil zu bekommen (das ist einfach so. entweder nimmt man ein erbe an mit allen vor- und nachteilen oder man lehnt es ab und erhält dann den pflichtteil). in meinem fall hätte ich sonst die schulden auf dem haus geerbt und die betreffende haushälfte selbst wäre an seine partnerin gegangen.Original geschrieben von Nicht_der_Papa
Da schliesse ich mich an und komme wieder auf meine Frage an die Fachfrauen zurück: Hätte eine Erwachsenenadoption sowas nicht effektiv verhindert?
und da es mein leiblicher vater war, erübrigt sich somit auch die adoptionsfrage.