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Thema: Frage an die privat Krankenversicherten/Lohnsteuerabzugsverfahren

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  1. #1
    Exuser37 Guest

    Standard Frage an die privat Krankenversicherten/Lohnsteuerabzugsverfahren

    Huhu,

    bisher haben wir ja immer die Beitrags-Bescheinigungen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

    Dieses Jahr kam zum ersten Mal diese "Lohnsteuerabzugsbescheinigung" für den Arbeitgeber.

    Wie funktioniert das denn jetzt mit der Einkommensteuererklärung? Wie bisher?

    Bei der Krankenversicherung wussten sie es leider auch nicht , daher dachte ich mir, frag mal hier

  2. #2
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    Ich habe es so verstanden:
    die Jahresbescheinigung reichst du - wie bisher - mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein, also am Ende des Jahres. Es ist ja der Nachweis, dass du auch wirklich versichert warst und Dir der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zurecht gezahlt wurde.

    Die Lohnsteuerabzugsbescheinigung kannst du jetzt - nach dem neuen Recht - zum Jahresanfang bei Deinem Arbeitgeber abgeben. Er kann die Zahlungen zur Krankenversicherung bei der Berechnung Deines monatlichen Nettoeinkommens bereits berücksichtigen. Du zahlst dann weniger Steuern und bekommst netto mehr raus. Die Steuererstattung am Ende des Jahres bei der Einkommensteuererklärung fällt dann entsprechend niedriger aus.

    Das musst Du aber nicht machen, das kannst du machen, wenn du - wie gesagt - monatlich mehr netto verdienen willst.

    Viele Grüße
    Buffy62

  3. #3
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    Die Info ist leider nicht richtig

    1) man braucht vom Krankenversicherer eine Bescheinigung, welcher Anteil für "Basissicherung" oder so ähnlich anzusetzen ist. Das machen aber alle PKVs ohne Probleme

    2) Diese Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen, dann wird es bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Eine Erstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich ist NICHT möglich und gesetzlich auch nicht vorgesehen - also Vorsicht. Da gilt dann: weg ist weg

  4. #4
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    Das ist irgendwie alles sehr verwirrend, oder?

    Meine Gehaltsabrechnungsfirma hat mir auf diese Frage beantwortet:

    Auch wenn Sie die Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung zur Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug nicht abgeben, wird eine Mindestpauschale berücksichtigt. Diese entspricht 8,825 % (als Vorsorgeaufwendung für Kranken- und Pfegeversicherung) Ihres Steuerbruttos.

    Versteh ich nicht wirklich ... erst sagte man mir, dass diese KV-Bescheinigung nicht vorlag und eine Korrektur vorgenommen wird, nun sagt man mir, es kommt nicht zu einer Korrektur.
    Ich habe netto so um die 30 Euro mehr bekommen im Januar, vermutlich aber durch das Steuerentlastungsgesetz und nicht wegen des Vorsorgeaufwands!?

    Bin nun verwirrter als vorher ...

  5. #5
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    Komisch. Ich habe eine solche Bescheinigung gar nicht bekommen oder irgendwas darüber gehört. Da werde ich mich mal erkundigen.

  6. #6
    Exuser37 Guest
    Ich hab das auch genau so verstanden wie Esmay es beschreibt!

    Aber wollte mich lieber nochmal kundig machen

  7. #7
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    Zitat Zitat von Esmay Beitrag anzeigen
    Diese Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen, dann wird es bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Eine Erstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich ist NICHT möglich und gesetzlich auch nicht vorgesehen - also Vorsicht. Da gilt dann: weg ist weg
    Bist Du Dir da sicher?

    In unserer Mitarbeiterinfo steht "Es besteht keine Pflicht zur Weitergabe der Bescheinigungen, da die Aufwendungen auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können".
    Geändert von Peppermintpatty (25.02.10 um 12:24:31 Uhr)
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  8. #8
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    OK, alle Klarheiten beseitigt

  9. #9
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    So ist es .

    Ich hoffe mal, unsere Personalabteilung weiss was sie das schreibt (betrifft immerhin über 1000 Mitarbeiter).
    Diese Variante klingt für mich auch plausibler.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

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