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Thema: Kindermörder Gäfgen erstellt Strafanzeige

  1. #1
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    Standard Kindermörder Gäfgen erstellt Strafanzeige

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    jetzt ist es so weit, der Folterprozeß beginnt:

    "Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner wegen uneidlichen Falschaussage angezeigt. Der wegen des Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen verlangt Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil ihm ein Polizeibeamter körperliche Gewalt angedroht hatte."

    http://www.focus.de/panorama/vermisc...id_649967.html

    Da werden die Meinungen auseinandergehen, so viel ist sicher.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Datura Beitrag anzeigen

    Da werden die Meinungen auseinandergehen, so viel ist sicher.
    Ja.....und am besten ist es wahrscheinlich, wenn ich meine für mich behalte.
    Nachts ist es dunkler als draußen.

  3. #3
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    Hatte erst letztens einen Bericht im Fernsehen über den Fall Gäfgen gesehen.
    Laut Aussagen von Personen die mit dem Fall und somit mit Gäfgen zu tun hatten, hat er seine Tat nie bereut. Er sah sich immer als Opfer. Opfer der Justiz, Polizei, der Gesellschaft. Er wollte doch auch so gerne der gehobenen Klasse angehören, leider war sein einfaches Elternhaus nicht in der Lage ihm diesen Lebensstil zu bieten.

    Sein Buch, dass er im Gefängnis schrieb, wollte keiner lesen und die Stiftung die er gründen wollte, „zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden“, abgelehnt, da die Stiftungsgründung gegen „das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen und damit gegen die guten Sitten verstoße.

    Ich hoffe, dass er damit nicht durchkommt.
    Liebe Grüße

    Astrid


    Willst Du Gott zum Lachen bringen, erzähl' ihm von Deinen Plänen.

  4. #4
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    - ich möchte nicht Herrn Gäfgens Interessen vertreten müssen. Da käme ich als Anwalt mit mir selber in Konflikt
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  5. #5
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    Das ist auch nicht selten der Fall, Geruchsvictim. Trotzdem hat jeder Mörder ein Anrecht auf einen Verteidiger und im Zivilprozess ist es in der Schadenshöhe sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, sonst kann man so eine Klage gar nicht führen.

    Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde. Nur weil Gäfgen - platt gesagt - alles falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass andere auch alles falsch machen dürfen, vor allem, wenn es sich bei den anderen um Polizisten und Ermittlungsbehörden handelt.

    Ihm das Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu nehmen - ob den Ansprüchen statt gegeben wird, werden die Richter wohl und weise abwägen - wäre aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Art. 3 GG schließt verurteilte Straftäter ein, auch denen steht der Rechtsweg offen. Das müssen wir hinnehmen, auch wenn die Folgen grotesk scheinen.

    Fakt ist, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt und Gäfgen damit teilweise Recht gegeben hat. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert hätten und bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft stellten die Richter aber nicht in Frage. Zurecht, klar.

    Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.

    Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html

    Man stelle sich vor, Gäfgen sei unschuldig gewesen. Was würden wir dann zum Einsatz von Folterandrohungen sagen? Wir würden Folter und die Androhung oder gar Ausübung von Gewalt sicher ablehnen. Das muss unser Maßstab sein, nach dem wir urteilen, auch wenn das schwer fällt.

  6. #6
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    Ich unterschreibe bei Abendkleidchen. Ich hab eben noch mit einer Kollegin darüber gestritten. Sie findet es unmöglich, dass Gäfgen sich herausnimmt, Strafanzeige zu erstatten und der solle den Ball flach halten. Der Polizist sei schon gestraft genug, da Gäfgen ihm eh schon die Karriere kaputt gemacht habe. Das Argument, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland nunmal Folter(-androhungen) bei Polizeiverhören zum Glück verboten sei und dies für alle Menschen gelte, wollte sie nicht gelten lassen, da zum Zeitpunkt der Androhung klar gewesen sei, dass Gäfgen der Täter war. Für mich ist es menschlich, so zu handeln, wie der Polizist es getan hat. Das macht es aber nicht legal. Schließlich möchte ich nicht mal zu unrecht verdächtigt werden und in so eine Situation geraten - das Gesetz muss für alle gleich sein und ist eben auch in diesem Fall keine Auslegungssache.
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  7. #7
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    Sie werden Gäfgen deswegen nicht in die Freiheit entlassen, er ist schuldig am Tod des Jungen. Das ist schon mal klar und beruhigend.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
    Ja.....und am besten ist es wahrscheinlich, wenn ich meine für mich behalte.
    wenn Du nicht in der Luft zerrissen werden willst, ist das auch besser

  9. #9
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Das ist auch nicht selten der Fall, Geruchsvictim. Trotzdem hat jeder Mörder ein Anrecht auf einen Verteidiger und im Zivilprozess ist es in der Schadenshöhe sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, sonst kann man so eine Klage gar nicht führen.

    Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde. Nur weil Gäfgen - platt gesagt - alles falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass andere auch alles falsch machen dürfen, vor allem, wenn es sich bei den anderen um Polizisten und Ermittlungsbehörden handelt.

    Ihm das Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu nehmen - ob den Ansprüchen statt gegeben wird, werden die Richter wohl und weise abwägen - wäre aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Art. 3 GG schließt verurteilte Straftäter ein, auch denen steht der Rechtsweg offen. Das müssen wir hinnehmen, auch wenn die Folgen grotesk scheinen.

    Fakt ist, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt und Gäfgen damit teilweise Recht gegeben hat. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert hätten und bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft stellten die Richter aber nicht in Frage. Zurecht, klar.

    Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.

    Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html

    Man stelle sich vor, Gäfgen sei unschuldig gewesen. Was würden wir dann zum Einsatz von Folterandrohungen sagen? Wir würden Folter und die Androhung oder gar Ausübung von Gewalt sicher ablehnen. Das muss unser Maßstab sein, nach dem wir urteilen, auch wenn das schwer fällt.
    dem schließe ich mich uneingeschränkt an und möchte es dick unterstreichen, vor allem auch den von mir auch schon mehrfach hier zitierten artikel von von schirach.

    es sollte einfach jedem klar sein, dass eben ein staat als institution sich an seine eigenen regeln/gesetze halten muss genauso wie beamten als ausführende organe desselben. und dass der staat, wenn er diesbezügliche verstösse - unabhängig vom anlass! (gäfgen) - duldet, sich selbst und seine fundamente unterminiert und ad absurdum führt, darüber hinaus der willkür tür und tor geöffnet sind.

    das beispiel von abendkleidchen ist durchaus einleuchtend und eines, das ich immer wieder in anderer form bringe: wenn man ein spiel spielt, und der gegner foult, ist man dann berechtigt auch zu foulen?
    heißt das dann, dass die eigenen werte nur so lange etwas wert sind und verfolgt werden, wie sich auch alle anderen daran halten?
    was sind solche werte überhaupt wert wenn sie nicht um ihrer selbst willen verfolgt werden? nichts.

    um humanität, menschenwürde usw. muss man sich nicht mehr scheren, wenn man sie in "gegebenen situationen" (wer entscheidet? und wer wacht über die entscheidende instanz? und wer wacht über die über die entscheidende instanz wachende instanz?) einfach außer acht lassen kann/will - dann sind solche heeren ideale eben keine (mehr) bzw. nichts wert.
    Geändert von Susi Simpel (28.07.11 um 11:27:24 Uhr)
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  10. #10
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