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Thema: Kündigung Knall auf Fall

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  1. #1
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    Standard Kündigung Knall auf Fall

    Hallo

    heute nachmittag um 15 Uhr hat mich mein Chef am Handy angerufen, und mir kurz und knapp mitgeteilt, dass der Imbiss ab morgen geschlossen ist und meine Kollegin und ich ausgestellt sind.

    Bin völlig neben mir.

  2. #2
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    Ach nein Spatzeline, das tut mir soooo leid! Ich drück dich mal ganz fest! Ich weiss, dass das nicht wirklich hilfreich ist, aber ich weiss gar nicht, was ich sagen soll.

    Hat dein Chef denn gesagt, weshalb der Imbiss geschlossen wird? Hast du Alternativen, was du tun könntest?

    Ich wünsche dir nur das Beste!

    Liebe Grüsse
    CNB

  3. #3
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    Oh mein Gott, du arme! Ganz besonders für dich tut es mir besonders leid *tröst* Aber darf der das überhaupt? Vor allem telefonisch?
    "Mit nett gewinnt man keinen Krieg" (Bernd Stromberg)

  4. #4
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    moment.

    es gibt kündigungsfristen. und festgelegte modalitäten, wie gekündigt wird. beides steht im arbeitsvertrag. nachlesen und dann handeln. chef nochmal anrufen und versuchen, das zu klären. sonst gewerkschaft, abteilung rechtsberatung und jobcenter.

    drücke dir ganz fest die daumen!

  5. #5
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    Zitat Zitat von enka Beitrag anzeigen
    moment.

    es gibt kündigungsfristen. und festgelegte modalitäten, wie gekündigt wird. beides steht im arbeitsvertrag. nachlesen und dann handeln. chef nochmal anrufen und versuchen, das zu klären. sonst gewerkschaft, abteilung rechtsberatung und jobcenter.

    drücke dir ganz fest die daumen!
    Enka, Spatzeline arbeitet in einem Imbiss. Wenn der Chef dort Knall auf Fall den Betrieb schließt bleibt meist nicht viel Spielraum. Wir wissen ja auch nicht ob ein Arbeitsvertrag besteht und wenn ja in welcher Form.

  6. #6
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    ach spatzeline, das tut mir leid. und es klingt auch nicht so, als ob du auf dem rechtsweg viel machen könntest. wobei es ja auch für deinen chef recht dubios ist, euch ohne vertrag zu beschäftigen.
    Take care of the luxuries and the necessities will take care of themselves. Dorothy Parker

  7. #7
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    das einzige was fehlt ist die Schriftform. Kündigunsschutz gibt es in ihrem Fall nicht, da weniger als 10 Vollzeitstellen in dem Betrieb sind.

    Und ihre Kündigung ist eine "Betriebsbedingte Kündigung", hier im speziellen "Stillegen eine Betriebes".

    sieht schlecht aus.

    EDIT: eine Anstellung bedarf keiner schriftlichen Niederlegung. Es gelten dann die üblichen gesetzlichen Vorgaben.
    Nur Befristungen müssen schriftlich festgehalten werden.

  8. #8
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    Das tut mir sehr Leid, Spatzeline. Ich hoffe, ihr werdet noch aufgeklärt und bekommt euer Geld.
    Mehr sagt bestimmt morgen das Jobcenter.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  9. #9
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    Tut mir leid für Dich! Ist ja echt besch..... so was!
    Da ist bestimmt irgendwas im Busch gewesen, dass der Imbiss auf diese Art geschlossen wird. Sicher hast Du Deine Rechte, die Du irgendwie einfordern kannst. Aber immerhin hat er Dir Bescheid gesagt und läßt Dich morgen nicht hingehen und vor dem geschlossenen Laden stehen.

    Aber wenn Du sagst "ausgestellt" bedeutet das doch von der Arbeit "freigestellt" unter Einhaltung der Lohnfortzahlung aufgrund der vereinbarten Kündigungsfrist, oder?
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

    "Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)

  10. #10
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    Nö, darf er nicht, würd ich sagen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und muss ordentlich fristgerecht zugestellt werden, und das gilt m. E. auch, wenn der Betrieb so klein ist, wie sich eurer anhört, ebenso muss sich doch auch an die Fristen gehalten werden, oder?

    Janne?

    Brauny?
    Dumm ist der, der Dummes tut!

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