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Thema: Habe mal eine Frage zur Haftung, wenn ein ein fünfjähriges Kind einen Schaden anricht

  1. #51
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    Ich verstehe nicht, was daran so schwierig ist, die Rechtslage so zu sehen, wie sie ist?
    Ob man es gut findet oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber warum über etwas diskutieren, was unabänderbar ist?

  2. #52
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    Zitat Zitat von Luna Chiara Beitrag anzeigen
    Ich würde auch mal die Versicherung morgen befragen
    Bevor sie dies tut, sollte sie sich vorher genau überlegen, welche Strategie sie fahren will.

  3. #53
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    Danke für eure zahlreichen Antworten. Also es ist wohl wirklich so, dass die Versicherung nicht zahlen würde.

    Zum Glück konnten wir uns aber mit dem Geschädigten so verständigen, dass ein befreundeter Lackierer sich der Sache annimmt.

    Nochmal Glück im Unglück

  4. #54
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    Zitat Zitat von mumpitz Beitrag anzeigen
    Und was ist mit dem Satz: "Eltern haften für ihre Kinder"?
    Soweit ich weiß muss die Haftpflicht zahlen - vorausgesetzt der Verursacher oder dessen Eltern sind versichert.
    Der Satz an einer Baustelle ist daher ja auch richtig.
    Eltern haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das tun sie dann in jedem Fall, wenn sich die Kinder auf ner Baustelle rumtreiben. Dann zahlt auch die Haftpflicht (wenn vorhanden).
    Sie zahlt nur dann nicht, wenn die Aufsichtspflicht eingehalten wurde. Beispielsweise, das kind läuft auf dem Bürgersteig an der Hand der Mutter und reisst sich los. Dann ist das Kind deliktunfähig, die Mutter nicht haftbar, weil (wahrscheinlich) keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

    Die eigene Haftpflicht ist ja nicht der Gegner, sondern verteidigt die eigenen Rechte. So ist es auch hier. Reisst sich das Kind los und die Mutter ist machtlos dagegen und es passiert daraus ein Schaden, dann ist das Pech für den, der geschädigt wurde, und die Versicherung zahlt nicht, weil die Mutter und auch das kind ebenfalls nicht haften. Doof, aber ist eben so.

  5. #55
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    Ich habe es genauso schon erlebt, wie du es beschreibst Green tee.
    Meine Mutter hat ein 5-jähriges Kind von Freunden beaufsichtigt und dieses Kind hat ihr eine Innentür beschädigt. Die Haftpflicht der Familie hat nicht bezahlt, da keiner fahrlässig gehandelt hat. Leider haben die Eltern des Kindes auch nicht angeboten den Schaden zu ersetzten, obwohl sie im Geld schwimmen und meine Mutter nicht. Ist halt immer so eine Sache mit Moralvorstellungen.
    LG Gabi

  6. #56
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Der Satz an einer Baustelle ist daher ja auch richtig.
    Das ist nicht korrekt. Eltern haften auch auf Baustellen nicht grundsätzlich für ihre Kinder.

  7. #57
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    Zitat Zitat von MedievalBabe Beitrag anzeigen
    Das ist nicht korrekt. Eltern haften auch auf Baustellen nicht grundsätzlich für ihre Kinder.
    So isses.
    Aus meinem Link, der anscheinend nicht gelesen wird :

    Baustellen-Schild: Eltern haften für ihre Kinder
    Auch hier gilt selbstverständlich: Eltern haften nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben. Ein solches Baustellen-Schild entbindet den Baustellenbetreiber auch nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück. Das Aufstellen eines solchen Schildes ersetzt nicht die Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Errichten eines Zaunes oder die Sicherung der Baustelle in anderer Form


    Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sonsti...hre-kinder.htm

    Da trifft es im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Fällen zuerst den Baustellenbetreiber. Er muss erst beweisen, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist. Was bei einer Baustelle zeitweise recht schwierig ist. Dann erst greift die Aufsichtspflicht und das Thema ist dann wieder ein anderes, wie hier schon mehrfach beschrieben.

  8. #58
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    Ja, aber es geht hier ja in diesem Theead vorrangig um das Thema, ob und wann eine Haftpflicht einspringt.
    Bei dem Baustellenthema ist diese Sache aber eben gar kein Thema, denn es haftet entweder der Baunternehmer oder die Haftpflicht greift wegen Anzeigepflichtsverletzung, d.h. man bleibt in diesen Fällen wohl nie auf dem Schaden selber sitzen..

  9. #59
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    Zitat Zitat von Cassie Beitrag anzeigen
    Danke für eure zahlreichen Antworten. Also es ist wohl wirklich so, dass die Versicherung nicht zahlen würde.

    Zum Glück konnten wir uns aber mit dem Geschädigten so verständigen, dass ein befreundeter Lackierer sich der Sache annimmt.

    Nochmal Glück im Unglück
    Das ist eine gute und faire Lösung, Cassie. Ich hoffe, dass dann die Mutter die Kosten des Lackierers übernimmt und du nicht darauf sitzenbleibst.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  10. #60
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    über die rechtslage in diesem land kann ich manchmal nur den kopf schütteln. das nächste mal "leih" ich mir ein kind und lass es das auto meines ungeliebten nachbarn mit steinen beschmeissen.
    versteh nicht, warum man ein kind unter 7 jahren nicht mit in die hafpflicht nehmen kann. sorry aber ich hatte schon soviel ärger mit " nicht sehr moralischen" eltern.- um es mal nett auszudrücken. die haben sich bei sowas eher noch ins fäustchen gelacht, bzw. ihre kinder angestiftet. aber beweis das mal. ich finde es gut, dass gesetzte sehr kinderfreundlich sind, versteht mich nicht falsch. aber man sollte ihnen nicht ALLES durchgehen lassen. Solche Lücken werden oft maßlos augenutzt (von den eltern natürlich, die kinder können da nix für). Recht wird dann manchmal als Ausrede für asoziales Verhalten genutzt. Und ich habe das schon mehr als einmal erlebt.

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