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Thema: Zahnarztrechnung, kennt sich jemand aus?

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  1. #1
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    Standard Zahnarztrechnung, kennt sich jemand aus?

    Ich war beim Zahnarzt und mir wurden 2 Zähne gefüllt. Aufgrund von Haltbarkeit etc. wurden mir Kunststoffkeramikfüllungen zum Preis von 120 € empfohlen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, der Teil der von der Kasse übernommen wird ist bei dem Preis schon abgezogen. Mündlich wurde ich also über die Kosten aufgeklärt.

    Nun kam gestern die Rechnung über 240 €, jedoch ist es mit dem Faktor 4,6 und 4,03 aufgeführt. Im Internet steht das ab 3,5 nur in Ausnahmefällen genommen werden darf.

    Auf Nachfrage beim Zahnarzt hiess es das es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich daraus ergibt.

    Habe nun von mehreren Seiten gehört das der Preis sehr hoch ist.

    Die Behandlung hat insgesammt gute 1,5 Stunden gedauert.

    Was meint ihr ist die Rechnung so ok?

    Liebe Grüsse
    Stefanie

  2. #2
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    Also ich hatte nur eine Füllung aber ein großer Zahn daher viel mehr Material wie normal wurde gesagt und musste 190 Euro (vorher war nur die Rede von 80,- Euro pro Füllung gewesen) bezahlen, fand ich aber auch total übertrieben. Habe zwar brav und zähneknirschend bezahlt, werde aber den Zahnarzt wechseln. Achja und es hat keine halbe Stunde gedauert :/

  3. #3
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    Ist, glaube ich, nicht ok, weil man den Preis beim Zahnarzt vorher besprechen muss und nicht einfach hinterher eine Rechnung stellen darf. Oder weiß jemand genaueres?

  4. #4
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    Danke schon einmal für die Antworten. Ich wurde ja über den Gesamtbetrag aufgeklärt, jedoch hatte ich auf dem Stuhl sitzend keine Vergleichsmöglichkeiten oder Preisvorstellungen. Ich finde einfach den Faktor 4,6 viel zu hoch.

  5. #5
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    Vielleicht kann die Krankenkasse hier mit einer Meinung weiterhelfen? Vielleicht haben die eine Beratungsstelle für sowas.

  6. #6
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    Krankenkasse kann mir da nicht weiterhelfen meinte jedoch das der Satz verdammt hoch ist, normal bei 1,3. Bei besonders schweren Fällen über 3,5 aber nur mit Begründung.

  7. #7
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    Irrtum, war schon spät gestern. Ab 2,4 aufwärts muss begründet werden. Bis 3,5 übernehmen u. U. die PKV en. Alles oberhalb 3,5 darf der Arzt/ Zahnarzt, sollte aber vorher schriftlich vereinbart werden.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Stefanie1981 Beitrag anzeigen
    Ich war beim Zahnarzt und mir wurden 2 Zähne gefüllt. Aufgrund von Haltbarkeit etc. wurden mir Kunststoffkeramikfüllungen zum Preis von 120 € empfohlen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, der Teil der von der Kasse übernommen wird ist bei dem Preis schon abgezogen. Mündlich wurde ich also über die Kosten aufgeklärt.

    Nun kam gestern die Rechnung über 240 €, jedoch ist es mit dem Faktor 4,6 und 4,03 aufgeführt. Im Internet steht das ab 3,5 nur in Ausnahmefällen genommen werden darf.

    Auf Nachfrage beim Zahnarzt hiess es das es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich daraus ergibt.

    Habe nun von mehreren Seiten gehört das der Preis sehr hoch ist.

    Die Behandlung hat insgesammt gute 1,5 Stunden gedauert.

    Was meint ihr ist die Rechnung so ok?

    Liebe Grüsse
    Stefanie
    Was ist es denn jetzt?
    Kunststoff oder Keramik?

    Aufklärung über Zuzahlungen sollten normalerweise schriftlich erfolgen. Wenn mündlich, dann ganz sicher nicht, wenn die Patientin im Behandlungsstuhl liegt.

    Der Zahnarzt kann durchaus mehr als Faktor 3,5 nehmen, muss das aber vorher bei der besagten Aufklärung über Zuzahlungen mitteilen, muss aber nicht begründen, warum.

    Die Aussage, "dass es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich daraus ergibt", ist Unsinn!

    Dieses "von mehreren Seiten gehört" ist allerding auch irrelevant, genau so wie die Dauer der Behandlung.

  9. #9
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    Uh, ich bin spät dran. Trotzdem versuche ich mal Licht ins Dunkle zu bringen. Ihr alle habt irgendetwas geschrieben was nicht falsch ist, aber auch nicht unbedingt richtig.
    Es gibt verschiedene Füllmaterialien die sich nicht einfach miteinander vergleichen lassen. Am gängigsten sind Komposit- oder Kompomerfüllungen. Bei der Kompomerfüllung sind mehr keramische Füllkörper enthalten, deshalb ist das Material teurer. In der Verarbeitung unterscheiden sich beide nicht. Beide werden in mehreren Schichten adhäsiv (geklebt) befestigt. Die Kompomerfüllung wird oft als Keramikfüllung verkauft, es ist aber keine. Keramikfüllungen sind entweder laborgefertigte Inlays oder lasergefräste Inlays (am bekanntesten ist Cerec) die auserhalb des Mundes hergestellt werden und dann wiederum mit dünnfliesendem Komposit eingeklebt werden. Echte Keramikinlays werden anders berechnet als Komposit-/Kompomerfüllungen.

    Die PKV unterscheidet inzwischen als eigene Gebührennummern zwischen einfachen Füllungen aus lichthärtendem Kunststoff und adhäsiv befestigten Komposit-/Kompomerfüllungen. In der GOZ hat der Zahnarzt einen Ermessensspielraum zwischen dem Faktor 1,0 und 3,5, wobei 2,3 der Durchschnitt ist. Zwischen 2,3 und 3,5 muss er in einer für den Patienten nachvollziehbaren Begründung offenlegen warum er höher steigert. Alle PKV's und Beihilfestellen erstatten bei einer vernünftigen Begründung bis zum Faktor 3,5 problemlos. Steigert der Zahnarzt über 3,5 muss er dies dem Patienten schriftlich aufzeigen und ihn über eine evtl. Nichterstattung seiner Versicherung aufklären. Das muss der Patient unterschreiben und der Patient bekommt einen Durchschlag. Wenn der Patient zustimmt, darf der Zahnarzt im Grunde in die Unendlichkeit steigern.

    Aber nun zur Frage. Bei der GKV ist es so, die Kasse übernimmt nur die Kosten für eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Füllung. Das ist entweder eine Amalgamfüllung (auch wenn Frauen im gebährfähigen Alter die per Gesetz nicht bekommen dürfen), eine Füllung aus Steinzement oder eine einfache Füllung aus lichthärtendem Kunststoff.
    Wünscht der Patient eine Mehrleistung, muss der Zahnarzt ihn über die Kosten aufklären und ebenfalls unterschreiben lassen. Der Faktor der zum Ansatz kommt, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Rechnung muss eine bestimmte Form haben und muss bestimmte Dinge enthalten. Tut sie das nicht und hast Du nichts unterschrieben, dann hat der Zahnarzt extrem schlechte Karten an sein Geld zu kommen. Moralisch finde ich es eher verwerflich erst zuzustimmen und im Nachgang nicht zu zahlen wenn die Rechnung in Höhe der Absprache ist. Ist sie das nicht, dann würde ich erstmal das Gespräch mit dem Arzt suchen.

    Wenn ein Zahnarzt adhäsive Füllungen ohne Zuzahlung für seine Patienten erbringt, dann wird er das nicht besonders lange tun. Für die Kassenfüllung ist es sehr schwierig kostendeckend zu arbeiten. Scheinbar hat dieser Zahnarzt noch mehr nicht verstanden. Ein Füllungsaustausch ohne medizinische Notwendig (die ist nicht gegeben wenn jemand nur das Amalgam entfernt haben möchte) darf er nie
    zu Lasten der GKV erbringen. Das ist eine sogenannte Wunschbehandlung und muss immer Privat in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Behandlung kann er Dich auch einfach nur einen Zettel mit....... Austausch der Amalgamfüllungen 500€..... unterschreiben lassen. Bei Wunschbehandlungen muss er nicht jede einzelne Leistung auf der Rechnung auflisten.

    Du kannst mir gern eine PN schreiben und mir Deine Rechnung zeigen.

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