Gestern fragte mich ein Kollege, wie das denn jetzt mit der Maskenpflicht im Büro wäre.
Seit gestern können ja die AG soweit ich weiß selbst entscheiden wie sie das handhaben möchten? Bisher habe ich keine Info das sich hier was ändert, aber mal sehen.
Ich bin gespannt; das wird sicher noch für Diskussionspotential sorgen. Ich möchte z.B. nicht das hier jemand ohne Maske in mein Winzbüro spaziert.... ^^
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Geändert von Sternchen1 (22.03.22 um 12:03:35 Uhr)
Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert!
(Oscar Wilde)
"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" (M.Gandhi)
https://www.wa.de/politik/corona-reg...-91416527.html
Maskenpflicht in bestimmten Bereichen ja (Krankenhaus, Supermarkt und sowas) aber bezgl. Arbeitsplatz hab ich das hier gefunden (siehe unten): Heißt für mich, der AG kann selbst entscheiden ob er eine Maskenpflicht anordnet. Ich hoffe ja, das wird hier noch weiter so gehandhabt, Masken sind doch das einfachste und effektivste Mittel sich und andere zu schützen. Angesichts der Zahlen fände ich das angebracht. Leider werden die Leute immer "müder", meinen Corona ist ja mittlerweile harmlos, ihr kriegt es ja eh alle irgendwann etc. Ne ich wills nicht bekommen
Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Neue Arbeitsschutzverordnung seit 20. März
In den Unternehmen galten lange strenge Verpflichtungen zum Corona-Schutz. Das hat sich am 20. März geändert. Der wichtigste Aspekt der neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die am Mittwoch (16. März) vom Kabinett abgesegnet wurde: Betriebe sollen selbst entscheiden können, welche Corona-Regeln noch notwendig sind - und welche nicht. Damit sind die Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Diese Aspekte des Corona-Schutzes sind jetzt Kann-Regeln - es liegt also im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sie nach der sogenannten „Gefährdungsbeurteilung“ belässt oder abschafft:
Maskenpflicht
Anbieten von Corona-Tests
Maßnahmen zur Kontaktvermeidung
Homeoffice
3G-Regel
Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber bei der Abwägung ihrer Schutzmaßnahmen das Infektionsgeschehen in der Region berücksichtigen. Sie sollen etwa prüfen, ob sie ihren Mitarbeitern einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte der Firma im Homeoffice arbeiten sollen.
Geändert von Irrlicht (22.03.22 um 12:10:35 Uhr)
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Danke für die Aufklärung, Irrlicht, bei uns in der Schule kam noch keine neue Info, da ist alles beim alten.
Und da die wenigsten Bundesländer die Übergangsfrist nicht in Anspruch genommen haben, dachte ich, dass das erst nach dem 02.04. gilt
Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert!
(Oscar Wilde)
"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" (M.Gandhi)
Genau, viele Bundesländer machen mit der Maskenpflicht genauso weiter wie bisher, bis zum 02.04. auf jeden Fall.
Für Arbeitsschutz ist der Bund zuständig. Deshalb gilt die Übergangsfrist nicht. 3 G am Arbeitsplatz ist ja auch weggefallen.
Infektionsschutz und Schule sind Ländersache, deshalb Übergangsfrist.
So wahnsinnig lange hin ist es ja auch nicht mehr bis zum 2.4.
Die Reproduktionszahl ist 0,88 (gestern war sie 0,9), vielleicht kommt die Inzidenz ja doch mal dauerhaft ins Sinken.