Du schreibst es selbst, die Geschäftsführung muss mitgehen. Im Fall von Maus wissen wir das aber nicht.

Ist aber auch egal, denn seit heute gibt es wohl neue gesetzliche Regelungen, nach denen Regelungen z. B. zur Arbeitszeit schriftlich dokumentiert und dem AN mitgeteilt werden müssen, bei Neuverträgen verpflichtend und bei Altverträgen auf Wunsch. Da sitzt dann keiner mehr am längeren Hebel.

Klar, kann man kündigen, aber Konflikte kann man auch am Arbeitsplatz klären, zumal wenn es um gute Arbeitsbedingungen geht.

Vielleicht ist es korrekt, wie es in Maus Fall läuft, vielleicht kümmert sie sich aber einfach um ihr Recht.

Maus, berichte mal, wie es bei euch weitergeht. Ich finde sowas immer sehr spannend und auch richtig und wichtig, nicht alles hinzunehmen.