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Thema: Mietrecht - Kennt sich da jemand aus?

  1. #1
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    Standard Mietrecht - Kennt sich da jemand aus?

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    Mein Freund ist nun gerade umgezogen und es stellt sich die Frage, wie es mit der Renovierung der alten Wohnung aussieht: Er ist 2007 dort eingezogen, die Wohnung war frisch tapeziert und gestrichen. Im (Standard-)Mietvertrag von damals ist handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung auch im renovierten Zustand wieder übergeben werden muss.

    Wir fragen uns gerade, ob dieser Passus überhaupt noch gültig ist? Meines Wissens nach ist es mittlerweile üblich, den neuen Mieter Renovieren bzw. Tapezieren und Streichen zu lassen, da ja da sowieso jeder seine eigenen Vorstellungen hat. Ich konnte dazu aber keine eindeutigen Aussagen finden.

    Wir können natürlich alles weiß überstreichen, aber wie nachhaltig ist das, wenn der neue Mieter am Ende doch die Tapeten komplett runterreißt. Achja, es gibt leider noch keinen Nachmieter - sonst könnte man das ja evtl. mit dem auf dem kleinen Dienstweg klären.

    Weiß da jemand wie die aktuelle Rechtslage ist?
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  2. #2
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    Bei einer handschriftlichen Ergänzung ist von einer Individualvereinbarung auszugehen und dürfte - zumindest hier in den Gerichtsbezirken - gültig sein und vor Gericht Bestand haben.

  3. #3
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    Ich schreibe Dir da nachher noch ausführlicher zu, wenn ich eine Tastatur vor mir habe. Das ist mir am Handy zu frickelig

  4. #4
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    Wir haben 2008 unsere ehemalige Wohnung sogar unrenoviert übernommen und selbst gestrichen.
    Wir mussten bei Auszug in 2021 renovieren. Dazu muss ich sagen, wir haben im Wohnzimmer in gelb und grün gestrichen gehabt, das gefiel dem Vermieter nicht, er wollte wieder hell. Und die Katzen haben schon auch Spuren hinterlassen.
    Unser damaliger Vermieter hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass wir zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und daher tapezieren und streichen müssen weil es so ein langer Zeitraum war.
    Man hätte das vermutlich diskutieren können oder auch streiten, uns war es dann zu doof, wir wollten das abschließen.
    Wir haben alle Räume renoviert und die Wohnung sah nach unserem Auszug besser aus als beim Einzug.
    Der Vermieter war einfach schlau, der hat minimal was gemacht und immer alles auf die Mieter abgewälzt.

  5. #5
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    Eine handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag bedeutet nicht unbedingt eine Individualvereinbarung. Dein Freund wird das ja kaum verhandelt haben, sondern einfach unterschrieben haben, weil er die Wohnung sonst nicht bekommen hätte. Somit ist es nicht zwangsläufig rechtlich bindend.

  6. #6
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    So, jetzt noch einmal etwas ausführlicher

    Shirl, Einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema wirst Du nicht finden, das wird von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich entschieden und sogar teilweise beim gleichen Gericht von den jeweiligen Richtern unterschiedlich.

    Renovierungsklauseln in Verträgen sind nicht automatisch unwirksam. Das kommt vom Inhalt an und ob formularvertraglich (also Bestandteil des vorgegebenen Vertragstextes) oder individuell vereinbart (wie bei Euch hier handschriftlich). Handschriftliche Individualvereinbarungen wie bei Euch hier haben hier vor den Gerichten im Regelfall Bestand und sind wirksam.

    Allerdings würde auch eine Nichtigkeit der Klausel nicht zwangsläufig bedeuten, dass gar nichts renoviert werden muss, denn Dein Freund hat ja eine frisch renovierte Wohnung übernommen und müsste die Wohnung auch in einem entsprechenden Zustand zurückgeben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig frisch renoviert, sondern in einem Zustand, der keine Renovierung erforderlich macht (Deshalb sind starre Fristen in Renovierungsklauseln auch unwirksam, weil sie außer Acht lassen, ob ein Raum nach einer bestimmten Frist überhaupt renovierungsbedürftig ist). Würden Tapeten und Wände also Abnutzungserscheinungen aufweisen, müssten diese beseitigt werden.

    Von der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen (Renovieren) zu unterscheiden ist wiederum ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz wegen Verschlechterung der Mietsache. Das betrifft neben Beschädigen z. B. auch farbige Wände oder Muster- und Strukturtapeten, da diese im Rechtsinne "unüblich" sind. Das wäre z. B. ein Fall wie bei Luna Chiara mit grün und gelb. Wobei hier wiederum die Meinungen der einzelnen Richter, was eine "unübliche" Farbe ist, weit auseinandergehen.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  7. #7
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    Darf ich mich hier mal reinhängen mit einer Frage:
    Wenn der Mieter nicht renovieren kann (z.B. weil kein Handwerker zu finden ist oder weil er aus persönlichen Gründen sehr schnell sehr weit weg ziehen muss), kann er dann einfach die Kaution dem Vermieter überlassen und ist damit aus der Nummer raus? Oder besteht dann die Gefahr, dass der Vermieter sehr teuer renoviert und der Mieter das zahlen muss?
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  8. #8
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    Er kann mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung schließen, wenn dieser sich darauf einlässt. Einen Anspruch darauf hat er aber nicht und die bloße Überlassung der Mietkaution entbindet ihn nicht von einer etwaigen Renovierungspflicht. Ich würde in solchen Fällen immer die Kommunikation mit dem Vermieter suchen, die sind ja oft auch selbst daran interessiert, eine Lösung/Einigung zu finden. Kommt ja auch auf den Zustand der Wohnung an.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  9. #9
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    Ich kenne es so: Unrenoviert einziehen - unrenoviert ausziehen. Renoviert einziehen - renoviert ausziehen.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  10. #10
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Ich kenne es so: Unrenoviert einziehen - unrenoviert ausziehen. Renoviert einziehen - renoviert ausziehen.
    Ich auch - und halte das auch für fair.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

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