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Thema: Frage Schwerbehindertenrecht

  1. #1
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    Standard Frage Schwerbehindertenrecht

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    Hallo,

    hat hier jemand Ahnung vom Schwerbehindertenrecht?

    Darf jemand, der gar nicht schwerbehindert ist, den Schwerbehinderten-Vertreter in seinem Verfahren einschalten?
    Darf der sich dann überhaupt am Verfahren beteiligen?

    Danke.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  2. #2
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    Welches Verfahren? Gleichstellung?

  3. #3
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    Der Schwerbehindertenvertreter ist zuständig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, für niemand anderen.

    Bei einem BEM hätte ich kein Problem damit, wenn der nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer den Schwerbehindertenvertreter als Vertrauensperson mitnimmt. Als Vertrauensperson kann man mitnehmen, wen man will. Aber der Schwerbehindertenvertreter nimmt dann als Vertrauensperson teil und nicht in seiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter teil (einfach als Herr/Frau xy).

  4. #4
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    Hat derjenige denn einen Antrag auf Zuerkennung eines GdB gestellt? Dann gilt er, bis das Versorgungsamt über den Antrag entschieden hat, als "schwebend" schwerbehindert und kann den entsprechenden Beistand in Anspruch nehmen.

  5. #5
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    Danke für Eure Antworten. Ich habe jetzt auch intern die Info erhalten,
    dass man zum BEM-Gespräch unabhängig vom GdB mitnehmen darf, wen man möchte.
    Alles geklärt
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  6. #6
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    Würde mich jetzt aber nicht wundern, wenn da ggf. demnächst ein GdB bescheinigt wird, das BEM wird entsprechende gesundheitliche Ursachen haben.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Luna Chiara Beitrag anzeigen
    Würde mich jetzt aber nicht wundern, wenn da ggf. demnächst ein GdB bescheinigt wird, das BEM wird entsprechende gesundheitliche Ursachen haben.
    Weil die Formulierung für mich etwas negativ klingt, von mir eine dumme Frage: Was genau ändert sich für den AG, wenn ein GdB bescheinigt wird?
    Da ich im letzten Jahr auch den Weg gehen musste inkl. Gleichstellung, würde mich das sehr interessieren....
    Kaum macht man´s richtig - schon geht´s!!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Joschi Beitrag anzeigen
    Weil die Formulierung für mich etwas negativ klingt, von mir eine dumme Frage: Was genau ändert sich für den AG, wenn ein GdB bescheinigt wird?
    Da ich im letzten Jahr auch den Weg gehen musste inkl. Gleichstellung, würde mich das sehr interessieren....
    Das kommt ganz auf die Zahl an. Ab 50% gibt's mehr Urlaub, frühere Rente...

  9. #9
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    Ja, aber ich bin ja nur gleichgestellt, daher keine 50%. Ab 50% ist die Gleichstellung ja unnötig.
    Kaum macht man´s richtig - schon geht´s!!

  10. #10
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    Bei Gleichstellung weiß ich es nicht.
    Ist die nicht dafür da, dass man gleiche Rechte wie eben bei 50% hat?

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