Hi,
zuerst mal, dass berufsunfähig nicht gleich arbeitsunfähig ist.
Solange du also noch blind, mit einem Bein und nur noch 3 Fingern an einer Hand an der Kinokasse arbeiten kannst, zahlt die Versicherung nicht.
Mehr weiss ich leider auch nicht.
Hallo,
gibt es bei dieser Versicherung eigentlich irgendwelche "Stolperfallen", die ich beachten muß ?
Vielen Dank und viele Grüße, Hopi
Hi,
zuerst mal, dass berufsunfähig nicht gleich arbeitsunfähig ist.
Solange du also noch blind, mit einem Bein und nur noch 3 Fingern an einer Hand an der Kinokasse arbeiten kannst, zahlt die Versicherung nicht.
Mehr weiss ich leider auch nicht.
Ich hab gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und ganz so schlimm ists doch nicht - ab 50% Berufsunfähigkeit bekommt man die vereinbarte Rente und berufsunfähig bedeutet auch nicht, daß man jeden Job machen können muß sondern einen vergleichbaren wie vorher - finanziell und auch so anspruchsvoll - wie das dann im Schadensfall aussieht ist natürlich noch die Frage
Stolperfalle - die einzige die ich bisher kenne ist, daß man den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen muß, sonst zahlt später die Versicherung nicht
mehr ist mir noch nicht aufgefallen, aber ich hab meine Police (ca. 30 Seiten) noch nicht ganz durchgelesen
Hallo Hopi ,
ich bin gerade dabei, mich um eine BU/bzw. BUZ zu kümmern u. finde die Seite
http://www.bundderversicherten.de
sehr informativ. Es gibt nämlich ungefähr 1 Million Dinge, die man bei einer BU-Versicherung beachten muss.
Hier ein kleiner Auszug:
Auf folgende Vereinbarungen sollte bei Unterbreitung eines Angebotes geachtet werden:
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Ansonsten ist eine Verweisung auf einen anderen Beruf, welcher aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist, möglich.
- 6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.
- Anerkennung ab Beginn: Die Leistung wird rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit erbracht, sofern diese erst später festgestellt wurde.
- Rückwirkende Leistung: Bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit sollte der Versicherer auch rückwirkend leisten (mind. bis zu 3 Jahren).
Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer sollte maximal 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen) verletzt hat.
- Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer verzichtet auf die Beitragserhöhung oder Kündigung des Vertrages, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat.
- Weltweiter Geltungsbereich.
- Erhöhung des Versicherungsschutzes oder Verlängerung der Versicherungsdauer bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Eventuell Einschluss einer Dynamik: Die Berufsunfähigkeitsrente steigt um den vereinbarten Prozentsatz zum Ausgleich der Inflation jährlich an. Alternativ: Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung.
....bei Stiftung-Warentest.de findest du auch gute Tips
Ausserdem ist es wichtig, Probeanträge (Musterbrief findest du z.B. auch beim Bund der Versicherten) bei verschiedenen Versicherungen zu stellen, damit man besser vergleichen kann.
VG
allure
... und die Gesundheitsprüfung ist eine wahre Freude.
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Hallo Hopi,
unbedingt eine abschließen wenn du kannst. Leider bleibt mir als chronisch Kranke eine BU-Versicherung verwehrt.
Liebe Grüße
Fides
still young at heart
Vielen Dank für die Infos.
Also ich möchte für meinen Mann und mich eine abschließen und eigentlich haben wir Beide keine bekannten und/oder chronischen Krankheiten...kann es da trotzdem Schwierigkeiten geben ?
Viele Grüße, Hopi
Hallo Hopi,
eigentlich nicht wenn ihr gesund seid.
Liebe Grüße
Fides
still young at heart
Hallo Hopi!
Ich hab seit ein paar Jährchen eine BUV, allerdings war die damals noch spottbilig wegen meines jugendlichen Alters. Danach klettern die Summen gewaltig nach oben, deshalb muss die Sache sehr gut durchdacht sein. Am besten zu einem Makler gehen, denn der ist im Gegensatz zum Agenten verpflichtet, Dir das beste Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.
Gruß
Perlchen
Ich nehm mich sogar VERDAMMT ERNST!!!
Hi Hopi,
ich habe mich auch mal ziemlich intensiv damit beschäftigt und wichtig ist FREIE ARZTWAHL ... manche Versicherungen schicken Dich sonst nämlich zu einem Arzt IHRER Wahl und wie das ausgeht kannst Du Dir ja denken...
Ich habe dann letztlich keine abgeschlossen, weil das Risiko kalkulierbar und die monatlichen Raten einfach unverschämt teuer sind
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GIMME GIMME