Nicht vor den Mitarbeitern, sondern nur der Leiterin unseres Tierschutzvereins. Also ohne Zeugen.
Da steht dann nicht nur Aussage gegen Aussage, sondern das kann man auch als blöden Spruch abtun oder als Lüge hinstellen.
Fest steht, dass ein TH nicht ganz so einfach Tiere konfiszieren kann und bei verlorener Klage (weil die Gegenseite die besseren Zeugen und ausreichend Argumente hatte- in dem Fall war der Hund ja die letzten 2 Wochen mehr weg als zuhause und kann wer weiß was erlebt haben) und damit unrechtmäßiger Beschlagnahme, sich rein rechtlich selbst eine Strafanzeige einhandeln und zu Schadensersatz verpflichtet werden kann.